قائمة رئيسية:
منظمتي الطلابية
النظام الداخلي للاتحاد
تحميل النظام الداخلي للاتحاد الوطني لطلبة سورية كملف أكروبات _/عربي
Satzung
§ 1 Name der Vereinigung:
NATIONAL UNION SYRISCHER STUDENTEN ( N.U.S.S)
§ 2 Sitz der Vereinigung: Berlin
§ 3 Aufgaben und Ziele:
a) Alle Studenten/innen der syrischen Republik zu vereinigen und ihre Interessen zu vertreten.
b) Den Versuch zu unternehmen, den Studenten/innen im Rahmen der Mo"glichkeiten zu helfen (Studium, Orientierung, Fragen ..)
c) Die Verbindung zwischen Heimat und den Studenten/innen aufrechtzuerhalten.
d) Die Vorbereitung der Absolventen/innen auf die Rückkehr in die Heimat.
§ 4 Mitgliedschaft:
(1) Mitglied kann jeder Student(in) der Hochschulen und Fachhochschulen werden, der die syrische Staatsangeho"rigkeit besitzt.
(2) Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Der Vorstand entscheidet über die Mitgliedschaft.
(3) Die Mitgliedschaft endet durch:
a) Austritt
b) Tod
c) Ausschluss
d) Verzicht auf die syrische Staatsangeho"rigkeit
e) Beendigung des Studium und Einstieg ins Arbeitsleben
§ 5 Organe der Vereinigung
Die Organe der Vereinigung sind
a) Die Mitgliedversammlung
b) Der Vorstand
(1)
a) Die Mitgliederversammlung ist das ho"chste Organ der Vereinigung.
b) Sie Wird einmal im Jahr vom Vorstand einberufen.
c) Zu einer au?erordentlichen Mitgliederversammlung muss eingeladen werden, wenn 1/5 der Mitglieder es verlangen.
d) Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss 1 Woche vorher unter Beigefügung einer Tagesordnung vom Vorstand versandt werden. Bei Einladung zu einer au?erordentlichen Mitgliederversammlung betra"gt die Einladungsfrist 3 Tage.
e) In der Mitgliederversammlung hat jeder Mitglied das Recht:
Seine Meinung zu vertreten und sich zu a"u?ern und zwar auf demokratische Basis.
Zu wa"hlen und zu kandidieren.
f) Zur Beschlussfa"higkeit der Mitgliederversammlung ist über 50 % der Stimmen erforderlich.
(2) Der Vorstand vertritt die Vereinigung nach innen u. nach au?en.
a) Er tagt in der Regel einmal im Monat.
b) Er wird ja"hrlich durch die Mitgliederversammlung gewa"hlt.
c) Der Vorstand oder einzelne Mitglieder des Vorstandes ko"nnen jederzeit mit einer ¾ der Mehrheit durch die Mitgliederversammlung abgewa"hlt werden.
d) Der Vorstand setzt sich aus:
1. Vorsitzende(r)
2. Stellvertreter Vorsitzende (r) u. Protokollführer(in)
3. Schatzmeister(in) u. Organisation
4. Betreuer(in) der Kulturellen Aktivita"ten u. Organisation
5. Betreuer(in) der Studentische Aktivita"ten u. Freizeit
§ 6 U"ber die Mitgliederversammlung und Vorstandssitzung muss ein Beschlussprotokoll geführt werden.
§ 7 1. die Mitglieder müssen halb-ja"hrlich einen Beitrag in Ho"he von 10 € zahlen.
2. die Ho"he des Beitrags wird durch den Vorstand festgelegt.
§ 8 Die Vereinigung muss mindestens sieben Mitglieder haben.
§ 9 Satzungsa"nderungen ko"nnen nur mit einer ¾ -Mehrheit durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.